Deutsches Recht

Sein Name ist Müller. Sein Vorname Heinz, nicht Gerd. Seine Aufgabe war es Tore zu verhindern, nicht zu schießen. Ohne den ersteren zu beleidigen, darf wohl mit Fug und Recht festgestellt werden, dass der zweitere in der Bewältigung seiner Aufgabe erfolgreicher war, als der erstere.

Vielleicht deshalb brauchte der Gerd nie zu klagen, wie jetzt der Heinz. Er hat einfach „Bumm“ gemacht. Damit waren alle Klagen erledigt und Fakten geschaffen.

Das Klagen hat der Gerd dem Paul und anderen Revoluzzern seiner Generation überlassen. Die klagten in den angeblich revolutionären 60-ern (APO – Außerparlamentarische Opposition) darauf, aus der Leibeigenschaft entlassen zu werden. Damals gehörten die Spieler, die jüngeren TZ-Leser werden es kaum glauben, für alle Ewigkeit dem Verein, dem sie als Kind beigetreten waren.

In Frankreich streikte sogar der heutige UEFA-Präsident Michel Platini für die Freiheit, nach einer befristeten Zeit für ein Lösegeld – „Ausbildungs-Entschädigung“ genannt - den Verein wechseln zu können.

1995 erstritt ein belgischer Zweitligaprofi namens Bosman sogar das Recht, nach Ende eines Zeitvertrages ablösefrei in die Welt hinausziehen zu dürfen, um woanders sein Glück zu versuchen. Ein im Nachhinein weltfremdes Urteil eines europäischen Gerichtes, welches nur dazu führte, dass jetzt Verträge entweder ein Jahr vor Ablauf gegen eine „Ablöse“ vorzeitig aufgehoben oder gegen eine Anhebung des Gehalts vorzeitig verlängert werden.

Müller’s Heinz hat jetzt die in fünf Jahrzehnten erkämpften Rechte der Profifußballer auf den Kopf gestellt. Er folgerte aus der zweifachen Verlängerung eines Zeitvertrages ein Recht auf Festanstellung - in den Augen seiner Vorfahren also die neue Versklaverei. Aber auf dem Wanst des Leibherren lässt es sich ja gut ruhen. Weiß der Mann eigentlich, wie viele Berufseinsteiger heutzutage mit Zeitverträgen abgespeist werden?

Festgezurrt werden will Müller, Heinz, natürlich nicht. Wenn er möchte, will er wieder gelöst – erlöst, losgelöst – werden aus seiner selbstgewählten Versklavung.

Und eine Richterin gibt ihm auch noch Recht. Was beileibe nichts gegen Frauen in der Justiz gepaart mit Frauen-Urteilen im Fußball besagen soll. Was nur den oft gescholtenen, oft verkannnten Ex-DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder wieder ins rechte Licht rücken soll, der da einst gesagt hat: „Auf hoher See und vor deutschen Gerichten liegst Du nur in Gottes Hand.“

Das möge dem FSV Mainz und der Deutschen Fußball Liga Mut machen für die Berufungsverfahren. Und den Müller, Gerd, in dem Glauben bestärken, dass es besser war, Tore zu schießen als sich von deutschen Richtern eine Rente mit 35 oder so gewähren zu lassen.

 

Rainer Kalb

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