Die Freiburger Posse

Es ist schon eine Posse, die sich derzeit in Freiburg abspielt. Aber eine Posse mit ernstem Hintergrund. Sie bestätigt einen Lieblingsspruch des früheren DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder : « Auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist Du in Gottes Hand. »

Die Fakten : Der SC Freiburg ist ein sportlich aufstrebender Verein und will aus Verantwortungsbewusstsein und auch, um höhere Einnahmen erzielen zu können, ein neues, ökologischeres Stadion für 34.000 Fans statt 24.000 bauen. Das würde dem Mönchengladbacher Bökelberg aus den 70er Jahren entsprechen, und die sind damals gegen das Olympiastadion der Bayern fünf Mal Deutscher Meister geworden.

Der Bau ist weit fortgeschritten, und alle Genehmigungen von Landes- und Bezirksregierung sowie Stadt lagen vor. Verein und Stadt wollen sich die geplanten Baukosten von 110 Millionen Euro in einer Stadiongesellschaft teilen.

Dann kam der erste Hammer : Sechs Anwohner klagten wegen zu erwartender unzumutbarer Lärmbelästigung ! Bei keinem Spiel im Sommer, bei keinem Spiel von Weihnachten bis Januar, bei einem Spiel alle zwei Wochen und, ja, falls alles klappt, hin und wieder auch noch bei Spielen im Europapokal.

Es ist bekannt, dass es Städter gibt, die aus Preisgründen auf's Land ziehen und dann gegen krähende Hähne und Kirchenglocken klagen. Es ist bekannt, dass klamme oder geizige Häuslebauer ein Domizil neben der Autobahn erwerben und dann aus « Lärmschutzgründen » auf Geschwindigkeitsbeschränkungen klagen. Wobei, zugegeben, das Stadion wurde erst geplant, als die Autobahnen schon längst bestanden.

Es folgte allerdings der zweite Hammer : Der Verwaltungsgerichtshof – wer auch immer das ist – in Mannheim (ehemalige Bundesligastadt) entschied in seiner großen Weisheit, dass die Schutzwürdigkeit gegen Lärm für sechs Einwohner an rund 24 Tagen im Jahr (Europapokal, DFB-Pokal mit eingerechnet) höher sei als das Interesse von 34.000 Fußballfans. Die Richter entschieden mit ihrer Kompetenz über Güterabwägung, dass der FC Freiburg das ganze Jahr über kein Spiel austragen dürfen, welches nach 20 Uhr endet (freitags, samstags, Europapokal) und sonntags kein Spiel zwischen 13 und 15 Uhr anpfeifen dürfe. Ein schöner Trick aus Mannheim, um einem ungeliebten Nachfolger ein Bein zu stellen.

Der dritte Hammer : Die Richter hatten die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Sie hatten, wie sie inzwischen einräumen mussten, bei ihrem Urteil eine Lärmschutzverordnung zu Grunde gelegt, die 2017 zugunsten neuer Werte verändert wurden. Was sind das für Richter, die nicht auf dem Laufenden sind ? Wird bald wieder die Guillotine eingeführt, obwohl sie überholt ist ?

Die Folgen : Der SC Freiburg war entsetzt, Bürgermeister und Regierungspräsident fühlten sich in ihrer Ehre beleidigt und jetzt musste das Gericht die eigene Schlampigkeit eingestehen. Fragt sich nur noch, wer das Urteil korrigiert. Die Irrläufer oder ein anderes Gericht ? Und fragt sich, was die Prozeßhansel'n machen. Am besten eine Dauerkarte kaufen. Dann haben sie wenigstens etwas von dem Lärm.

 

Rainer Kalb

Zufallsbild

Keine Bilder!

Über uns

Gegründet wurden die LIPPEFOHLEN am Freitag, 11. Juli 2008 und sind seitdem unter der Fanclubnummer (BFC) 0853 bei Borussia Mönchengladbach registriert. Derzeit treffen sich 110 Mitglieder im Alter von 0-82 Jahren zu Stammtischen oder Fahrten in den Borussia Park.

Weiterhin werden regelmäßig Spiele im TV geschaut und einmal im Jahr findet das große Sommerfest / Saisonabschlussfest statt.

Mehr unter: Über uns

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.