Strafen

Gewiss, Borussia Dortmund hat die Strafe für das Benehmen seiner Fans gegen RB Leipzig abgespielt, und damit sollte es eigentlich gut sein. Eigentlich. Denn der Fall Dortmund wirft immer noch einige Fragen auf.

Zunächst: War die Geldstrafe von 100.000 Euro nicht viel zu gering? Immerhin verkündete der Verein am Montag stolz einen Gewinn von 15,6 Millionen Euro in den sechs Monaten von Juli bis Dezember 2016. Andererseits : 25.000 Fans muss das Eintrittsgeld zurück erstattet werden. Das kostet auch noch mal einen Batzen, vom Verwaltungsaufwand ganz zu schweigen.

Bleibt die Frage, wie so viele Fans, die sonst auf der Südtribüne stehen, noch Karten für die Nordtribüne erhalten konnten. Gewiss, Wolfsburg hatte sein Kontingent nicht ausgeschöpft und Tickets zurück gegeben, aber seltsam war das schon, dass aus Nord plötzlich Süd werden konnte.

Im Fall der 88 potenziellen Gewalttäter allerdings, die als Dortmund-Fans verkleidet nach Darmstadt wollten, muss man die Borussia in Schutz nehmen. Da war es ein Treppenwitz, dass die Polizei dem DFB und dem Verein zunächst die Personalien der Personen nicht rausrücken wollte, weil Verband und Verein keine Behörden seien. Am Schluss erhielt der DFB die Daten dann doch und konnte bundesweite Stadionverbote aussprechen. Unbefriedigend allerdings, dass keine Anzeigen erstattet werden konnten, weil ja noch keine Straftaten begangen worden waren. Und nur für die Absicht, eine zu begehen, kann in der Regel in Deutschland niemand bestraft werden.

Das wirft rund um Dortmund eine weitere Frage auf: Wie werden eigentlich Stadionverbote kontrolliert ? Wohl kein Besucher eines Spiels hat jemals Ordner mit Namenslisten gesehen, die sich den Personalausweis zeigen lassen. Bei Heimspielen mögen sie ihre Pappenheimer ja noch erkennen, aber die Ordner bei Auswärtsspielen ? Per Videoüberwachung der Fanblöcke ? Mussja auch eine Heidenarbeit sein, die Bänder zu sichten, um festzustellen, wer sich trotz Verbotes ins Stadion geschmuggelt hat.

Da Stadienverbote eine zivilrechtliche Angelegenheit sind und keine strafrechtliche, kann jedenfalls keine Meldeauflage bei einer Polizeistation erfolgen. Die gibt es allenfalls, wenn jemand wegen Landfriedensbruch oder ähnlichem verurteilt wurde. Und überhaupt: Wenn sich die 88 jetzt jeden Samstag Nachmittag bei der Polizei melden müssten, gebe das auf der Wache ein schönes Kaffeekränzchen... 

 

Rainer Kalb

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