Hysterie um Reus

Das Foul von Marvin Bakalorz an Marco Reus erregte auch am Montag noch die (Fußball)Gemüter in den Betrieben und an den Stammtischen.

Angesichts der dritten schweren Verletzung von Reus in sechs Monaten stehen zwei Fragen im Vordergrund. Wie können Deutschlands beste Spieler besser geschützt werden? Und: Soll die uralte Forderung von Paul Breitner wieder aufgegriffen werden, die Übeltäter automatisch so lange zu sperren, bis der Verletzte wieder spielen kann?

Zur ersten Frage: Deutschlands Spitzenspieler werden schon hinreichend geschützt. Das Regelwerk wurde verändert. Vergehen, bei denen früher nur ein Pfiff ertönte, werden heute mit Rot bestraft. Als vor Jahrzehnten Klaus Augenthaler mit einer Notbremse Rudi Völler verletzte, kam der Münchner noch mit der Ausrede davon: „Was kann ich dafür, wenn der so schnell ist?“ Heute hätte ‚Auge‘ Rot gesehen.

Die Grätschen von hinten sind verboten. Der Einsatz der Ellbogen wird streng überwacht. Mehr Schutz geht nicht, sollen Abwehrspieler nicht in Ehrfurcht erstarren und vor Reus, Ribéry und Robben nur noch Spalier stehen, um deren Zirkuskünste zu bewundern. Ein bisschen Gegenwehr muss im Fußball schon erlaubt sein, auch und gerade gegen die Besten.

Zum Zweiten: Die Forderung, einen Spieler so lang zu sperren, bis der von ihm Verletzte wieder spielen kann, ist schlichtweg Quatsch. Solch eine Vorschrift wäre schon arbeitsrechtlich nicht zu halten, denn der Täter würde nicht verurteilt, sondern letztendlich mit einem willkürlichen Berufsverbot belegt. Man denke nur den Gedanken zu Ende, jeder Verbrecher müsse so lange einsitzen, bis der Schaden, den er angerichtet hat, wieder gut gemacht sei…

Und was ist, wenn ein Spieler nicht hundertprozentig fit in ein Spiel geht und dann bei einem Foul verletzt wird? Wenn also das Foul zu einer Verletzung führt, die im Grunde nur aus Übermüdung entstand? Was wird mit dem Stürmer, der den Ball aus zehn Metern dem Torhüter unglücklich ins Gesicht knallt und der Schlussmann sich dabei die Nase bricht?

Nein, die Fragen müssen anders gestellt werden. Nachdem er die Fernsehbilder gesehen hatte, hat Schiedsrichter Stark ja selber zugegeben, das nur mit Gelb geahndete Foul von Bakalorz wäre rotwürdig gewesen. Gewiss, bei Tor, Abseits, Elfmeter muss die Tatsachenentscheidung bleiben. Aber weshalb kann ein Sportgericht nicht auch dann nachträglich Anklage erheben, wenn ein Spieler nur verwarnt wurde? Wurde nicht einst auch der Dortmunder Andreas Möller nachtäglich wegen Unsportlichkeit gesperrt, weil er die dreisteste Schwalbe der Bundesliga-Geschichte hingelegt hatte und bis heute hat?

Diese Fragen führen am Ende wieder zu einer Diskussion um den Videobeweis. Und deshalb ist jetzt schon klar: Selbst wenn die Bundesliga am 4. Dezember im zweiten Anlauf die Torkamera einführt, ist das nur der halbe Schritt.

 

Rainer Kalb

Zufallsbild

Keine Bilder!

Über uns

Gegründet wurden die LIPPEFOHLEN am Freitag, 11. Juli 2008 und sind seitdem unter der Fanclubnummer (BFC) 0853 bei Borussia Mönchengladbach registriert. Derzeit treffen sich 110 Mitglieder im Alter von 0-82 Jahren zu Stammtischen oder Fahrten in den Borussia Park.

Weiterhin werden regelmäßig Spiele im TV geschaut und einmal im Jahr findet das große Sommerfest / Saisonabschlussfest statt.

Mehr unter: Über uns

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.